Terms & Conditions


Allgemeine Nutzungsbedingungen der Outwork SH.P.K.
für die Kommunikation über die iMATRIX Plattform

1. Benutzerkonto

Die Registrierung für ein Benutzerkonto zur Kommunikation mit Outwork SH.P.K. erfolgt über die iMATRIX Plattform. Dafür braucht der Nutzer sein E-Mail-Konto und gegebenenfalls sein Mobiltelefon, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen zu können.

Der Benutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und anderen Nutzungshandlungen jederzeit vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen, alle Angaben in seinem Benutzerkonto aktuell zu halten und Fehler umgehend zu berichtigen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Anmeldung, handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu handeln.

Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse ist der Benutzer registriert und das Benutzerkonto angelegt.

2. Rechte und Pflichten des Benutzers

2.1. Authentifizierungsmittel

Damit Dritte keinen Zugang zum Benutzerkonto des Benutzers erhalten, ist der Benutzer für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsmittel (z.B. Benutzername, Passwort, Code, Mobiltelefon, etc.) verantwortlich. Insbesondere dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Gewährt der Benutzer Dritten dennoch den Zugang zu seinem Konto, hat er sich deren Handlungen als eigene anzurechnen.

Nach erfolgreicher Authentifizierung bleibt der Benutzer auf seinem iMATRIX-Konto angemeldet, bis er sich wieder manuell abmeldet oder er vom Onlinedienst nach längerer Inaktivität automatisch abgemeldet wird.

Dem Benutzer steht auf der iMATRIX Plattform eine digitale Signatur zur Kommunikation mit Outwork SH.P.K. zur Verfügung. Der Benutzer anerkennt durch die Nutzung der digitalen Signatur die Rechtswirkungen analog einer eigenhändigen Unterschrift. 

2.2. Eigene Systeme

Der Benutzer ist für den Internetzugang und die notwendigen Hard- und/oder Softwarekomponenten (inkl. Konfiguration) selbst verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass seine Systeme ausreichend gegenüber Schadsoftware (Viren, Malware, etc.) und fremden Zugriff geschützt sind.

Der Benutzer sorgt dafür, dass die verwendeten Anlagen und Geräte, die für die Nutzung des Logins und der über die iMATRIX Plattform zugänglichen Onlinedienste eingesetzt werden, vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulationen geschützt sind. 

2.3. Meldepflicht

Hat der Benutzer Grund zur Annahme, dass ein Dritter die Authentifizierungsmerkmale kennt oder Zugriff auf das Benutzerkonto oder auf über die iMATRIX Plattform zugängliche Onlinedienste hat, ist er verpflichtet, dies unverzüglich Outwork SH.P.K. zu melden. Zudem hat er unverzüglich das Passwort zu ändern.

2.4. Erfüllungsort und Zugang von Mitteilungen

Als Erfüllungsort für die elekronische Zustellung von Korrespondenz, Rechnungen etc. gilt der elektronische Briefkasten des Benutzers innerhalb der iMATRIX Plattform. Outwork SH.P.K. ist jedoch berechtigt, die Korrespondenz ohne Grundangabe jederzeit auch auf anderen Kanälen (bswp. in Papierform oder per E-Mail) zuzustellen.

Die elektronischen Mitteilungen von Outwork SH.P.K., welche über die iMATRIX Plattform erfolgen, gelten an dem Tag als ordnungsgemäss zugegangen, an dem diese wie iMATRIX Plattform zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Zugang der einzelnen Mitteilung beginnt die jeweilige Frist, insbesondere Reklamations- und Zahlungsfristen zu laufen.

3. Rechte und Pflichten von Outwork SH.P.K.

3.1. Sicherheit

Outwork SH.P.K. schützt ihre Infrastruktur und die Daten des Benutzers durch geeignete Massnahmen und behandelt die anvertrauten Daten streng vertraulich. Die für iMATRIX relevante Infrastruktur (z.B. Architektur, Netzwerk, Systeme) und Prozesse werden regelmässig sowohl intern als auch extern überprüft; allfällige Defizite werden zeitnah behoben.

3.2. Verfügbarkeit

Outwork SH.P.K. setzt sich für eine unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistungen über die iMATRIX Plattform ein. Outwork SH.P.K. übernimmt jedoch keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienste bzw. Dienstleistungen und übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder das störungsfreie Funktionieren der iMATRIX Plattform. Ebenso wenig kann Outwork SH.P.K. eine ubeschränkte Betriebsbereitschaft des Internets und die Übermittlung von Daten innert nützlicher Frist über E-Mail, SMS etc. gewährleisten. 

Unterbrüche zur Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsfenstern, Einführung neuer Technologien etc. wird Outwork SH.P.K. möglichst kurzhalten und wenn immer möglich in eine verkehrsarme Zeit legen.

3.3. Aufzeichnung und Aufbewahrung von Belegen

Der Benutzer ist im Rahmen allfälliger gesetzlicher Vorschriften insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und Aufbewahrung der elektronischen Belege selbst verantwortlich. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass der einzelne Beleg dem Benutzer in seinem elektronischen Briefkasten auf der iMATRIX Plattform jeweils während 720 Tagen seit dessen Zugang zur Verfügung gestellt wird und nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verfügbar ist. 

3.4. Wechsel zur analogen Korrespondenz

Der Kunde kann Outwork SH.P.K. jederzeit beauftragen, die Belege ausschliesslich in Papierform zuzustellen. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die bereits über die iMATRIX Plattform zugestellten Belege als zugestellt gelten. Die Bestellung zusätzlicher Belege in Papierform oder elektronisch ist kostenpflichtig. Outwork SH.P.K. ist berechtigt, allfällige vom Benutzer bestellten Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen. 

3.5. Zugangssperre

Outwork SH.P.K. ist berechtigt, den Zugang des Benutzers zur iMATRIX Plattform ohne Ankündigung und ohne Kostenfolgen zu sperren, sofern der Benutzer gegen die vorliegenden AGB verstösst, ein Verdacht auf Missbrauch besteht oder die Sicherheit des Systems gefährdet ist oder sein könnte. Für die Entsperrung kann sich der Benutzer an Outwork SH.P.K. wenden und hat sich zu identifizieren. Outwork SH.P.K. kann weitere Massnahmen zur Vermeidung von Missbrauch treffen. 

3.6 Beizug Dritter

Der Benutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Outwork SH.P.K. zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte beiziehen darf und dass dabei Inhaberdaten des Benutzers, soweit zur Leistungserbringung und -verbesserung erforderlich, weitergegeben werden können. Der Dritte darf die Inhaberdaten des Benutzers ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung von Outwork SH.P.K. bearbeiten.

4. Geistiges Eigentum

Die Auflösung des Vertrags mit Outwork SH.P.K. führt zum gleichzeitigen Wegfall der Nutzungsberechtigung für das Benutzerkonto und Funktionen auf der iMATRIX Plattform. Der Benutzer bevollmächtigt hiermit Outwork SH.P.K., die Löschung seines Benutzungskontos auf der iMATRIX Plattform vorzunehmen bzw. zu verlangen.

Luzern, 01. Juni 2020